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Umwandlungen kleiner- und mittelständischer Unternehmen

Kein Stein bleibt auf dem anderen. Umstrukturierungen Ihres Unternehmens müssen nach allen Seiten sorgfältig erwogen werden. Wir übernehmen die sich daraus ergebenden Aufgaben – von der Konzeption bis zur vertraglichen und steuerlichen Umsetzung.

Umwandlungen

Als Unternehmer wissen Sie: Eine Umwandlung muss vorausschauend geplant sein und akribisch durchgeführt werden – unter Berücksichtigung aller rechtlichen und steuerlichen Aspekte. So ersparen Sie sich nachträgliche Schwierigkeiten und haftungsrechtliche Probleme. Unsere Kanzlei bietet umfassende prozessorientierte Beratung aus einem neutralen, professionellen Blickwinkel. Wir entwickeln einen exakten Fahrplan zur Umsetzung Ihres Vorhabens und führen die vorgesehene Umwandlung mit Ihnen gemeinsam zum Erfolg.

Unsere Leistungen

Mit einem Klick auf die türkisfarbenen Punkte erfahren Sie mehr über die Bestandteile unseres Themenspektrums.

Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel

Sie möchten die Anzahl Ihrer Rechtsträger verändern, dann bietet das Umwandlungssteuergesetz verschiedenste Möglichkeiten, dies zu realisieren. Der Formwechsel bietet Ihnen die Option, das Rechtskleid Ihres Unternehmens zu tauschen. Allen diesen Vorgängen gemein ist die Tatsache, dass bei richtiger Anwendung der Gesetze eine Steuerneutralität gewährleistet werden kann – wir wissen wie.

Einbringung von Betrieben und Einzelwirtschaftsgütern

Bei der Übertragung von Sachgesamtheiten oder Einzelwirtschaftsgütern können geplante Veränderungen durch Gewährung von Gesellschaftsrechten steuerneutral gestellt werden. Auf die damit einhergehenden steuer- und gesellschaftsrechtlichen Fragen haben wir die rechtsicheren Antworten.

Gesellschafterwechsel

Im Falle der Übertragung von Geschäftsanteilen zwischen Gesellschaftern kommt es regelmäßig zu Gewinnrealisierungen, verbunden mit der Aufdeckung stiller Reserven. Wir betreuen beide Seiten: Käufer und Erwerber. Sind Sie Erwerber, zeigen wir Ihnen auf, welche Abschreibungsmöglichkeiten Sie besitzen. Für den Verkäufer zählen steuerliche Vergünstigungen und Freibeträge – wir wissen, welche dies sind und stellen die Anträge zur Inanspruchnahme.

Eintritte und Austritte von Gesellschaftern

Regelmäßig erweitert oder vermindert sich der Gesellschafterkreis. In diesen Konstellationen ist es wichtig, beide Ebenen –Gesellschafter und Gesellschaft – zu betrachten und zu bewerten. Je nach Rechtsform der Gesellschaft ergeben sich für den Eintretenden verschiedene Abschreibungsalternativen. Für die Altgesellschafter können bei nicht rechtskonformer steuerlicher Behandlung ungewollte Veräußerungsgewinne entstehen. Wir entwickeln für Sie die passende Vermeidungsstrategie.

Realteilung

Ihr Unternehmen implodiert, Sie setzen Sie Ihre Tätigkeit an anderer Stelle fort? Es bestehen für Sie steuerschonende Gestaltungsmöglichkeiten. Ein Weg ist die Buchwertfortführende Realteilung, deren Voraussetzungen wir Ihnen gerne aufzeigen.

Betriebsaufspaltung

Zwei Unternehmen, die personell und sachlich in Zusammenhang stehen, bilden eine steuerliche Betriebsaufspaltung. Auf die Fallstricke, die hierbei entstehen können, werden wir Sie im gemeinsamen Gespräch hinweisen.

Für eine unverbindliche Anfrage stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
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