Der Wechsel beginnt bei uns mit einem ersten persönlichen Gespräch, in dem Sie uns und wir Sie kennenlernen. Im besten Fall bringen Sie hierzu Ihre letzten Steuererklärungen, Ihren letzten Jahresabschluss sowie Ihren letzten Steuerbescheid mit und informieren uns über relevante Änderungen, die sich bei Ihnen im laufenden Jahr ergeben haben. So können wir Ihren Steuerfall bereits individuell mit Ihnen besprechen - strengste Vertraulichkeit wird selbstverständlich versichert.
Sie entscheiden sich, uns zu beauftragen, da Sie unser umfassendes Leistungspaket, bestehend aus Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt überzeugt!
Wir prüfen die Kündigungsfrist Ihres alten Steuerberatungsvertrages und bereiten Ihnen das Kündigungsschreiben vor.
Sie lernen Ihren persönlichen Sachbearbeiter kennen und profitieren von unseren umfangreichen Serviceangeboten.
Wir schließen mit Ihnen einen transparenten Steuerberatungsvertrag mit allen erforderlichen Vollmachten (z. B. Finanzamt, Banken, elektronischer Bundesanzeiger, Kontoauszugsmanager). Anschließend zeigen wir Ihren Beraterwechsel bei dem zuständigen Finanzamt, den Krankenkassen Ihrer Mitarbeiter sowie der Berufsgenossenschaft an. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um den Datenübertrag von Ihrem Vorberater auf uns zum Stichtag, gerne auch unterjährig.
Wir achten darauf, dass der Wechsel Ihres Steuerberaters für Sie zum aktuellen Zeitpunkt sinnvoll ist. Wichtig ist dabei, dass für Sie nicht unnötig hohe Kosten entstehen, weil größere Steuerberatungsleistungen doppelt vorgenommen und damit auch doppelt berechnet werden müssen.
Wir freuen uns auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen!