Nach dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) können sich Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen wenden und Verstöße unter dem im Hinweisgeberschutzgesetz vorgegebenen Schutz melden oder offenlegen. Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung oder Offenlegung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung oder Offenlegung betroffen sind.
Für Beschäftigte aller Unternehmen des Müller Netzwerk (Müller & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Müller & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt, MK ProDigital GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) und sonstige Personen (z.B. Mandanten, Lieferanten oder Dritte) ist folgende interne Meldestelle eingerichtet:
Interne Meldestelle von
Müller & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bastian Gmelin
Lars Nordmeier
Berliner Str. 9+11
97616 Bad Neustadt an der Saale
Hinweisgebersystem: https://muellerkollegenstb.whistleblowing.one/meldung
Email: compliance@mk.tax
Sprachnachricht: (09771) 62 77 92
Das Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie hier. Die Richtlinie für den Einsatz eines Hinweisgebersystems sowie den Code of Conduct des Müller Netzwerk finden Sie hier.