Müller & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Müller & Partner mbB Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Rechtsanwalt
MK ProDigital GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Müller Netzwerk
Wussten Sie schon...

Management der Corona Krise – 5. Mandanteninfo-Schreiben vom 20.03.2020 mit Hinweisen zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung

Sehr geehrte Damen und Herren,
lieben Mandantinnen und Mandanten,

erwartungsgemäß hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege heute eine vorläufige, zweiwöchige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie erlassen, die am 21.03.2020, 0:00 Uhr in Kraft treten wird.

Wir haben Ihnen diese Verfügung hier verlinkt.

Wir weisen darauf hin, dass Sie trotz dieser Verfügung unverändert Fahrten hin und zurück zu/von unserer Kanzlei vornehmen dürfen, um Ihre Belege und Unterlagen, die für die Erstellung von

– monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen,
– Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihrer Mitarbeiter nebst Lohnsteuer-
Anmeldungen,
– Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen,
– betrieblichen Steuererklärungen,
– Anträgen auf Steuerstundungen anlässlich der Corona-Krise,
– Kug-Anträgen anlässlich der Corona-Krise oder
– Planerfolgsrechnungen anlässlich der Corona-Krise

erforderlich sind, in den Briefkasten einzuwerfen bzw. unter Beachtung der Hygiene- und Verhaltensregeln unserer Gesellschaften in unseren Kanzleien abgeben dürfen.

Rechtsgrundlage hierfür ist Ziff. 5 lit. a) der o. g. Verfügung. Hiernach stellt die Ausübung beruflicher Tätigkeiten eines Selbstständigen einen triftigen Grund dar, um die eigene Wohnung zu verlassen.

Die Erbringung der vorgenannten Leistungen, die Sie aufgrund des Steuerberatungsvertrages auf unsere Gesellschaften als Beauftragte übertragen haben, steht in engem, untrennbarem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit und ist damit weiterhin zulässig.

Alternativ dürfen Sie die Wohnung verlassen, um Briefkästen oder Filialen der Deutschen Post aufzusuchen, Ziff. 5 lit. c) der o. g. Verfügung. Somit können sie uns gerne auch postalisch Ihre Unterlagen zusenden.

Kurz: Sie sind trotz der vorläufigen Ausgangsbeschränkung berechtigt, Ihre Wohnung zu verlassen und direkte Fahrten zu unseren Kanzleistandorten oder zur Postfiliale und zurück vorzunehmen.

Im Falle einer Kontrolle sollten Sie den Zweck Ihrer Fahrt durch Vorzeigen dieses Schreibens oder anderer geeigneter Unterlagen (z.B. unser Pendelordner) nachweisen. Sie können dieses Schreiben gerne zweifach ausdrucken und in die Pendelordner ablegen.

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bastian Gmelin
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Management der Corona Krise – 5. Mandanteninfo-Schreiben vom 20.03.2020 mit Hinweisen zur vorläufigen Ausgangsbeschränkung

Zurück zur Übersicht
© 2024 Müller & Kollegen Netzwerk