Mit ihrem Erbe möchten Sie Ihren Nachkommen Freude bereiten. Sie wollen Ihr Vermögen gerecht aufteilen, um späteren Streit unter den Erben wegen Ihres Nachlasses zu vermeiden.
Wir ermitteln für Sie den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und daraus abgeleitet die optimalen Erbquoten. Das gibt Ihnen das gute Gefühl, zu Lebzeiten alles geregelt zu haben.
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Wir planen und erarbeiten mit Ihnen ein individuelles und steuerlich optimiertes Nachfolgekonzept zur Gestaltung Ihrer lebzeitigen Vermögensnachfolge. Im Vordergrund steht dabei die mehrfache Ausnutzung von schenkungssteuerlichen Freibeträgen bis hin zur vollständigen Steuerfreistellung.
Insbesondere für Personen mit unternehmerischen oder umfangreichen privaten Vermögen ist die rechtssichere Vertragsgestaltung der Kernpunkt der zivilrechtlichen Beratertätigkeit der Anwaltskanzlei Müller & Partner mbB. Ziel unseres ganzheitlichen Beratungsansatzes ist es, Sie bereits frühzeitig auf eine fehlende oder nicht mehr aktuelle, testamentarische Verfügung hinzuweisen und zu sensibilisieren. Definieren Sie mit uns gemeinsam steueroptimale Erbquoten, die mögliche Anordnung von Vermächtnissen oder die Nutzung des Generationenskippings.
In der Praxis lässt sich feststellen, dass die übergebende Generation die eigene Alterssicherung zugunsten der Übernahmewünsche der Nachfolger zurückstellt. Um eine ausgewogene Erbfolge darzustellen, können wir Ihnen die Gestaltungsinstrumente und deren steuer- und zivilrechtlichen Auswirkungen aufzeigen. Sowohl eine Rente oder dauernde Last als auch der Vorbehalt eines Nießbrauchs oder die Einräumung eines Wohnrechts sind beliebte Varianten, um die Altersversorgung sicherzustellen und gleichzeitig mit einer steuerlichen Ersparnis zu kombinieren.
Die Geltendmachung eines Pflichtteils- oder Zugewinnausgleichsanspruches muss nicht immer negativ sein. In unserem steuerlichen Werkzeugkasten befinden sich diese zivilrechtlichen Ausgleichsansprüche, die wir situationsbedingt als Steuervermeidungsinstrumente einsetzen. Kennen Sie die Güterstandsschaukel? Wir beraten Sie gerne.
Ein mechanisches Uhrwerk funktioniert nur, wenn alle Zahnräder perfekt ineinandergreifen. Auf die gesellschaftsrechtliche Erbfolge übertragen, bedeutet dies, dass wir auf den Gleichlauf der Nachfolgeklauseln Ihres Gesellschaftsvertrags mit Ihren letztwilligen Verfügungen, seien diese testamentarisch oder erbvertraglich geregelt, achten.
Eine Erbengemeinschaft ist auf Auseinandersetzung angelegt. Insoweit stellen sich zwangsläufig Fragen der Auflösung dieser Gesellschaft. Welche steuerlichen Implikationen sich aus einem Anteil an einer solchen Gesellschaft ergeben bzw. wie die Gesellschaft als solche besteuert wird, erfahren Sie bei uns.