Wir haben einen Champion in unserer Mitte!
Unser Auszubildender Tedi K. hat das von den Mitarbeitern selbst organisierte EM-Tippspiel gewonnen und dabei die Konkurrenz auf die Plätze verwiesen. Gratulation, Tedi!
Ein kleiner Steuertipp am Rande:
Wenn Mitarbeiter selbst ein Tippspiel organisieren und kleine Preise ausloben, ist das steuerfrei. Aber Vorsicht, wenn der Arbeitgeber das Spiel organisiert – dann könnte es als Einnahme mit Lohncharakter gelten und muss versteuert werden. 💰💼
Also, liebe Unternehmer, achtet auf die Details und lasst uns gemeinsam den Spaß am Spiel bewahren!
Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag nur allgemeine Informationen enthält und keine spezifische Rechtsberatung darstellt. Bei Fragen zu Ihrer individuellen Situation sollten Sie einen Steuerberater oder Rechtsanwalt konsultieren.
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