Antragsberechtigt zur Teilnahme an der „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA sind
Falls Sie eine Förderungsberatung in Anspruch nehmen müssen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wichtig ist es im Rahmen der Antragstellung zu beachten, dass vor Beginn der Beratung zuerst durch uns ein Antrag auf Zuschussgewährung gestellt wird, der durch die zuständige Leitstelle der BAFA als förderfähig in Aussicht gestellt wird. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Weitere Informationen zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA finden Sie auf den Seiten desBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Darüber hinaus beraten wir Sie zu allen bundesweiten und regionalen Förderprogrammen z. B. der