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Förderungsberatung - die Förderung unternehmerischen Know-hows

Die Förderung unternehmerischen Know-hows. Wir sind als Unternehmensberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert.

Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" der BAFA fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Befindet sich Ihr Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, können Sie einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit beantragen.

Unsere Leistungen

Antragsberechtigt zur Teilnahme an der „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA sind

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten).

Falls Sie eine Förderungsberatung in Anspruch nehmen müssen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wichtig ist es im Rahmen der Antragstellung zu beachten, dass vor Beginn der Beratung zuerst durch uns ein Antrag auf Zuschussgewährung gestellt wird, der durch die zuständige Leitstelle der BAFA als förderfähig in Aussicht gestellt wird. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des BAFA finden Sie auf den Seiten desBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Darüber hinaus beraten wir Sie zu allen bundesweiten und regionalen Förderprogrammen z. B. der

  • Kreditanstalt für Wiederaufbau
  • Landesförderinstitute (Förderbanken)
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
  • Regionalförderungen z.B. des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie der jeweiligen Regierungen.
Für eine unverbindliche Anfrage stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
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